Miet-Aushilfsfahrer
Miet-Aushilfsfahrer
Hallo und herzlich willkommen auf meiner Homepage!

(Ich habe sie von meinem Kollegen übernommen und teilweise modifiziert, d. h. teilweise habe ich die HP an mich angepasst, teilweise mich an die HP. Manches habe ich unverändert als Zitat kopiert).

Lernen Sie mich ein wenig kennen:

Unter Wahrung meiner Maxime >Fairness u. -play - aber auf Gegenseitigkeit!< bin ich gerne - auch für Sie? - als Überführungs- oder als Reisebus-Fahrer unterwegs.

Dabei gilt meine Devise:
Ich kenne meine Grenzen - und halte sie ein; ich kenne meine Pflichten - und erfülle sie.

Mit >67 Jahren Lebenserfahrung überblicke ich auch >49 Jahre Führerschein-Erfahrung.
Dieser ist - noch immmer! - mit jungfräulichem Punkte-Konto ausgestattet. (Ehrlich: Ein bisschen Glück war auch dabei. Ich will ja bei der Wahrheit bleiben).
Privat hatte ich vor ca. 30 Jahren einen Auffahrunfall mit dem Pkw. Und später einmal einen - unverschuldeten - Crash mit ´nem Bus. Ansonsten bin ich unfallfrei. In vielen Ländern Europas. Auch mit Megalinern.

Mein Fahrstil:
-
vorausschauend,
-
defensiv - ohne mir jedoch "die Butter vom Brot nehmen zu lassen",
-
Ressourcen schonendes Fahren,
- bei mir schlafen die Fahrgäste, nicht der Fahrer. Und die Fahrgäste schlafen gut, so, wie der Fahrer fährt.

Ich bin Freelancer. Das sagt "Einzelkämpfer" und bedeutet:

- Keinen teuren Verwaltungsapparat,
- so eingesparte Kosten kann ich an Kunden weitergeben;
- Flexibilität,
- Individualität,
- und KEINE Scheinselbstständigkeit! (Bescheid der berühmt-berüchtigten, gefürch- teten Renten"mafia" liegt vor. Uff ...).

Meine Prinzipien:
- Ich halte mich an Lenkzeiten u. a. Sozialvorschriften,
- ich gebe niemandem das Recht, meinen Führerschein zu gefährden, deshalb
- prüfe ich vor Auftragsannahme die Dispo* und
- besteige kein Fahrzeug mit erkennbar verkehrsrelevanten Mängeln* (*der - möglicher- weise kriminelle - Auftraggeber/Disponent hat dann keine Regressansprüche gegen mich, aber ggfls. ich an ihn. Meinen bisher aufgelaufenen Aufwand muss er erstatten - wer mich in den Hinterhalt lockt, muss die Konsequenzen tragen - gegen Heckenschützen bin ich allergisch. Für faire AG hingegen bin ich bereit, durch das berühmte Feuer zu gehen).

Als selbstständiger (Aushilfs-)Fahrer* musste ich schon schlimme Erfahrungen machen. Mit der Zahlungsmoral. Überhaupt jener von schnellen "Einmal"-Kunden, die rasch 'mal ei-nen Fahrer benötigten. Bei solchen "Schnellschüssen" fahre ich deshalb nur noch gegen angemessene Vorkasse. Der faire Auftraggeber hat dafür Verständnis. Der unfaire nicht. Dessen Aufträge lehne ich ohnehin ab, denn: nichts zu verdienen ist zuhause am preis-wertesten. Und am einfachsten - ohne Mühen und Verantwortung.
Deshalb

Meine Entgelte:
Ich übervorteile niemanden, will aber selbst auch nicht (mehr) beschissen werden!
Ich subventioniere nicht mehr durch Arbeitsgeschenke das Wohlergehen von Ausbeutern u. Sklaventreibern. Ich möchte auch leben! Wer fair ist, akzeptiert auch meine Maxime: Fairness u. -play -- aber auf Gegenseitigkeit. Wer das nicht will/kann, bleibt außen vor. Denn: Nicht zu verdienen ist zuhause am preiswertesten.

Deshalb habe ich im Rahmen meines Fairplay - falls nicht besondere individuelle Verein- barungen bzw. positve Erfahrungen, davon abweichen - folgende Regelung eingeführt,

Eintagesfahrt:

> Für aktive Arbeit (Lenken eines Kfz, arbeiten daran etc.) = 100%,
> für passive Arbeit (Anreisen per Bahn, Leerlaufzeiten etc.) = 50% meines Stunden- satzes*.
Aber meine Zeit zählt ab bis an Hbf bzw. Stadtgrenze LU. Reise ich mit der Bahn (Fahr- preisberechnung analog 2. Klasse), bin ich passiv - aber für den AuftragGeber - unter- wegs und kann deshalb weder über meine Zeit, noch über mich frei verfügen. Deshalb zahlt der AG hierfür 50 % des Stundensatzes. Reise ich aber mit meinem Pkw an (km á 0,30 €), bin ich aktiv tätig. Das bedeutet: 100 %. Es kann aber sein, dass ich mit Camping-bus/WoMo anreise, um bei einer eventuellen Kontrolle einen geeigneten Schlafplatz vor Fahrzeugübergabe (TRZ) bennen zu können. (Hinweis: Ich werde gerne für Tagesfahr-ten mit langen Standpausen gebucht, die ich vor Ort für mich nutzen kann und die dann nur mit 50 % zu entlohnen sind).

Mehrtagesfahrt:
Hin- u. Rückfahrt wie Eintagesfahrt,
vor Ort zählt der 24-Std.-Rhythmus. Zunächst werden neun Stunden abgezogen. Die sind kostenlos, denn die verschlafe ich ja. Bleiben 15 Std. passiv = 50 % des Stundenent- gelts x 15 = Tages-Basis (auch für die gesetzlichen freien Tage). Für aktive Tätigkeiten kommen die restlichen 50 % hinzu (also insges. 100 %). Gesetzl. freier Tag (z. Zt. zwischen 6. u. 8. Tag Fahrt in Folge bzw. gem. "12-Tage-Regelung"): Faire 15 x fairem 1/2 Std.-Satz (plus Spesen u. MwSt.).

c) Immer zzgl. jeweils geltender gesetzl. MwSt. Und Tagesspesenpauschale (D: 12/24 €; Ausl. kann abweichen), wenn ich nicht verköstigt werde. Übernachtungskosten, wenn mir nicht freies Logis geboten wird, nach Beleg bzw. auf AG-Rechnung. Ich bin nicht verpflichtet, mehr als drei Unterkünfte zu prüfen, ggfls. muss die erstbeste angenommen werden, je nach Situation vor Ort. Ich habe das Wahl- u. Entscheidungsrecht. Über-nachten im Fahrzeug kann nicht verlangt werden.(Hinweis: Bei Mehrfahrerbesatzung hat mancher Unternehmer seinen Stammfahrer angewiesen, seine volle Zeit zu fahren, damit ich möglichst wenig aktive Stunden habe). Zuschläge: Nacht (22 - 6 h) u. So. u. Feiertag je bescheidene 20 % (kumulativ, Bspl. Ostersonntag, -nacht ...).

*Meinen Stundensatz,
nein, den nenne ich nicht! Ich möchte mich doch nicht eventuell selbst bescheißen und einen Satz nennen, der vielleicht geringer ist als der, den Sie zu bezahlen bereit sind. Und: Ein Angebot kann erster Hinweis auf (Un-/)Fairness eines AuftragGebers sein.

Bspl.: Da war einmal ein Busunternehmer. Er wollte mich für eine Tagesfahrt buchen, die aus einer Stunde Hin- und einer Stunde Rückfahrt bestand und acht Stunden Aufenthalt vor Ort. Der Unter- nehmer wollte aber nur die zwei Fahrtstunden bezahlten. Auf meine Frage, ob er denn der Reisegruppe für den Bus auch nur zwei Stunden berechne, oder doch den ganzen Tag, war er erbost. Ich erhielt den Auftrag nicht, den ich auch gar nicht angenommen hätte. Denn wenn ein Busunter- nehmer schon so auftritt: Womit muss man bei ihm noch rechnen? Mit einer guten Zahlungsmoral etwa? Nein, wenn ich schon nichts verdient habe, will ich nicht auch noch dafür gearbeitet haben. Ist doch verständlich, oder?

Ich subventioniere nicht mehr durch Arbeitsgeschenke das Wohlergehen von Ausbeutern u. Sklaventreibern. Ich möchte auch leben! Wer fair ist, akzeptiert auch meine Maxime: Fairness u. -play -- aber auf Gegenseitigkeit. Wer das nicht will/kann, bleibt außen vor. Denn: Nichts zu verdienen ist zuhause am preiswertesten.

Als Freelancer, also Selbstversteurer u. -versicherer, trage ich "Ihre Arbeitgeberan- teile". 100 %, die ich mit niemandem teilen kann. Deshalb beaufschlage ich meinen Stundensatz mit einem pauschalisierten 20 %-igen "Arbeitgeberanteile-Ersatzaufschlag". Aus Kulanzgründen und Dankeschön für sofortige Bezahlung lasse ich ihn allerdings i. d. R. außer Kraft, wenn meine Rechnung unverzüglich bezahlt wird und bei Vorkasse. (Bei der heutigen weitverbreiteten Zahlungsmoral muss man schon mal besondere Anreize setzen - aber ich verzichte lieber auf diese 20 % als auf möglicherweise 100). Jeweils 20 % Aufschlag gibt es für Nachtarbeit (22 - 6 h) und, auch kumulierend, für Sonn-/Feiertage. (20 wirklich moderate Prozente!). Auch Tagesspesen werden berechnet, wenn ich nicht verköstigt werde.
Mein Rechnungsformular enthält eine Spalte "Strafen". Hier berechne ich die - von mir notgedrungen vorverauslagten Gelder, damit das Kfz nicht stillgelegt wird - wenn Strafen fällig werden, weil auftrageberseits z.B. falsche Bescheinigungen ausgestellt wurden, Dokumete lücken- oder fehlerhaft sind, Lenkzeitüberschreitungen schon in der Dispo vorgesehen oder zu erwarten waren, Manipulationen an Fahrzeug / Kontrollgerät u.a.m.).
Wie an anderer Stelle bereits vermerkt: ICH bräuchte soetwas nicht! Und auch nicht bei seriösen Auftraggebern. Da man aber im Vorhinein nie weiß, an wen man wirklich gerät, sind solche Vorsichtsmaßnahmen leider nötig geworden. Wenn sie überflüssig waren - umso besser! Aber im Falle eines Falles ... Als Freelancer ist man auf sich selbst gestellt und muss sich schützen.
-> Besondere inviduelle Vereinbarungen können vorbenannte Regelungen ggfls. außer Kraft setzen! Oder modifizieren.<-. Aber die Sicherung meines Entgeltes muss gewährleis-tet sein!

Für die Bahnfahrt zu An- u. Abreise zum / vom Bus nutze ich meine BahnCard50 (first, denn bei der Anreise kann es sein, dass ich schlafen muss, der Fahrtüchtigkeit wegen, aber in der 2. Klasse eventuell keine Schlafmöglichkeit mehr finde. Dann muss ich die 1. Klasse nutzen. Gilt - de jure - aber nicht adäquat als ordentliche Schlafstätte, wie Liege-wagen Macht aber ggfls. bei Gericht einen besseren und verantwortungsbewussten Eindruck).

Anders verhält es sich, wenn meine Frau mitfährt bzw. mitfahren darf: Hat sie einen kostenlosen Sitzplatz (z. B. weil noch genügend frei sind), geht unsere An-/Abreise eben- so zu unseren Lasten, wie meine Frau auch für alle durch sie entstehenden Mehrkosten z. B. vor Ort und unterwegs aufkommt. Zudem entlastet sie mich dann - kostenneutral - von Aufgaben, die nicht ausdrücklich dem Fahrer vorbehalten sind.
Wiederum anders verhält es sich, wenn meine Frau als ganz normaler zahlender Reisegast mitfährt, z. B. wenn dieser Platz auch anderweitig hätte verkauft werden können. Dann bucht sie regulär, übernimmt jedoch keine Aufgaben und alles ist so, als wäre sie nicht dabei bzw. ist Reisegast wie jeder andere auch.

Als Überführungsfahrer können u. U. auch andere Berechnungsgrundlagen, z. B. nach Kilometern u. Fahrzeugart, zum Tragen kommen. (Aber keine z.B. 13 Cent pro (Pkw-)Km oder 19 Cent je Lkw-Km, mit denen dann alles [hin- u. Rückreisezeit, qualifizierte Fz-Ein-weiseng des Kunden u.a.m.] schon abgedeckt sein soll! Und versteuern u. versichern muss ich mich auch noch selbst ... Nein, ich möchte Geld verdienen, nicht draufzahlen. Ich bin fair! Unfaire Über-den-Tisch-Zieher, Absahner u. Sklaventreiber sollen sich lieber innerhalb deren eigenen Familien bedienen. Ich bleibe dann lieber zuhause und habe wenigstens nichts draufgezahlt und auch keine Arbeitsgeschenke gemacht. Faire Auftrag-geber (Sie?) hingegen sind jederzeit herzlich willkommen und werden bevorzugt bedient.

Ich nehme gerne Ihr - faires - Angebot entgegen. Nennen Sie mir den Stundenlohn, den Sie zu bezahlen bereit sind. Oder unterbreiten Sie mir Ihr Alternativ-Angebot.
Denken Sie bitte daran, Ihren Stundenlohn bei Selbstversicherern u. -versteuerern mit jener Summe zu beaufschlagen, die Sie für Festangestellte als 50 %igen Arbeitgeberanteil abführen müss(t)en! Unfaire Auftraggeber bereichern sich gerne an ihren Selbstständigen und stecken diesen Anteil in die eigene Tasche, während der Selbstständige seine Abga- ben zu 100 % alleine leisten muss. Dann bleibt von Minilöhnen fast gar nichts mehr übrig. Ganz schön unfair. Oder? Ich harre also gerne Ihres - fairen - Angebotes.

Mit besten Empfehlungen,

Ihr(?) "Rechnungsfahrer".
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*Mein zweites Standbein - aus Freude am Fahren und Reisen.

Stand: 2011
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*Ich fahre im Rahmen auftraggeberseits bestehenden Versicherungsschutzes. Ich selbst hafte nur ab gro- ber Fahrlässigkeit / gem. BGB. Da ich aber Ressourcen schonend und vorausschauend fahre, brachte ich (mit 1 Ausnahme) jedes Fz unversehrt ans Ziel. Dies beabsichtige ich beizubehalten, denn ich bewege mich nur inner-halb meiner Grenzen, die ich auch kenne.

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Zitat (mit freundl. Erlaubnis):

Navigationsgeräte-Testung, primär auf KOM-"Kompromiss-Eignung"

("KOMpromiss")
sekundär Lkw-/Camper- (o.ä.) Navis auf Eigung für WoMo's <3,5 t
u. Pkw-/WoWa-Gespanne

(WoMo's >3,5 t dürfen nur "Lkw-Straßen" nutzen, kleinere u. Gespanne hingegen auch "Pkw-Straßen")
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Ich teste - als FachJournalist - Navis seit Zeiten, als TomTom noch "Striche als Straßen auf das Palm-Display malte und HekoSoft's DigiMap noch nicht von Navigon zwecks Beerdigung aufgekauft wurde.

*„Camper“ o.ä.: Absichtliche(? – denn wider besse-ren Wissens, denn immerhin wurden die Leihgeber entsprechend informiert u. aufgeklärt) Irreführung? Denn: „Camper“ o. ä. wäre zu unterscheiden in
a)
WoMo’s >3,5 t einer- u.
b) 
“ <3,5,t und
c) alle Pkw-/ WoWa-Gespanne andererseits, gleichgestellt mit
d) KOM/Busse. Für sie wird verarschendes Lkw-/Bus-Navi angeboten. Erst seit 2013 wird eine spezielle Bus-Navisoftware entwickelt. Das kann dauern.

Näheres:
WoMo’s >3,5 t müssen im Lkw-Modus routen, denn die „Lkw-befreiten“ „Pkw-Straßen“ blei-ben ihnen verwehrt; sie dürfen nicht „schön, direkt, auf Lkw-befreiten Straßen, mitten hinein“ auf Pkw-Straßen. Sie müssen weit außen’rum, auf „Lkw-befrachteten“ „Lkw-Straßen“.
WoMo’s <3,5 t u. alle Pkw-/WoWa-Gespanne aber dürfen – wie alle Busse auch – „schön, direkt, auf Lkw-befreiten Straßen, mitten hinein“ auf „Pkw-Straßen“ fahren, dürfen die weit außen ’rum führenden Lkw-befrachtete Lkw-Straßen meiden.

Das Neueste vorweg:

Inzwischen (2015) hat ein Konsortium, bestehend aus Daimler, Audi u. BMW die Spitzen-Navi-Software "HERE" übernommen. Daimler, als einziger Bushersteller aus diesem Konsortium könnte Interesse daran haben, nun endlich ein echtes KOM-Navi zu entwickeln. Auf Anfrage aber antwortet Daimler, dass dies zu teuer sei. (Man investiert wohl lieber in den selbstfahrenden Bus?)

Fazit: KOM-Navigation wird`s nicht geben! Here (Daimler) ist`s zu teuer. Es ist wohl billiger, auch Käufer der TopClass (Daimler u. Setra) in dem Irrtum zu lassen, dass auch die KOMnavigation TopClass wäre. Und Kunden u. Fahrer Irrwege fahren zu lassen.

Daimler gibt den schwarzen Peter an die Navihersteller weiter. Diese versäumen es, z.B. in der Bedienungsanleitung Navi-Käufer daruf hinzuweisen, dass das Navi (und auch kein anderes) für KOM nur bedingt tauglich ist. Es routet entweder im nur eingeschränkt tauglichen Pkw- oder im für KOM ungeeigneten Lkw-Modus.

Irgendwie mutet mir das Ganze an VW und deren Diesel an. Während sich VW für den bewussten Betrug entschied, kann sich Daimler mit Hinweis auf die Navihersteller aus der Affäre ziehen. Dass die Navihersteller für ihre Navis aber Software aus dem Hause Here nutzt und dass dies Daimler u. Kons. gehört, ist besonders pikant. Täuschung, aber kein Betrug.

Für's Daimler-Image wär's wohl günstiger, Daimler, wenn es schon die Hersteller nicht machen, würde auf das Navi-Manko hinweisen. Schlecht für's Image bleibt, wenn sich Kunde/Fahrer ärgern, wenn sie merken, vom Navi - erstrecht TopClass! - verarscht zu werden.

Und so war's die ganze Zeit:

Legende:

Prämisse:

Vorläufiges

Resümee

Keine angebliche Camper-NaviWare kann zwischen > und < 3,5 t u. Pkw-/WoWa-Gespan-nen unterscheiden! Die Lkw-/Bus-NaviWare kann einerseits zwischen Lkw und Bussen nicht differenzieren, weshalb Busse - trotz Bus-Modus! - als Lkw's angesehen werden.

Die Pkw-Straßen sind nur unzulänglich Fz.-spezifisch erschlossen, weshalb auch "Lieferverkehr" oder "Anlieger" nicht wirklich funktioniert. Soweit möglich, be-herrscht dies aber Navkon, das weitgehend zwisch-en Lkw u. Bus unterscheiden und Pkw-Straßen einbeziehen kann. Zum Ausgleich aber leistet sich Navkon andere, sich selbst ausschließemde Fehler. Deshalb ist diese Lkw-Bus-Navi-Ware (inkl. Lkw „pur“/„solo") auch für KOM absolut ungeeignet!

Für Busse gibt es nach wie vor nichts Spezifisches!
**KOM-Kompromiss-(„KOMpromiss“)-Eignung:
Ansprüche an ein KOM-Navi:
1. Routen auf Pkw-Straßen unter Berücksichtigung der fahrzeugspezifischer Parameter,
2. Abgleich Fz- vs. Straßen-Parameter (wie Lkw u. WoMo auf Lkw-Straßen),
3. unbelastet von Lkw-Restriktiven,
4. Bus-Restriktiven (es gibt derer nur wenige) werden berücksichtigt,
5. Bus-Parkplätze, -„Bahnhöfe“ etc. sind bekannt,
6. spezifische Tempi-Regelungen werden berücksichtigt und korrekt auf dem Navi ange- zeigt, Ergebnis:

Es gibt kein Einzelgerät, mit dem man einen KOMpromiss eingehen könnte.

Am Wenigsten sind Lkw-Navis geeignet; ein Lkw-/Bus-Navi ist eine Verarsche durch Her-steller, Vertreiber/“Distributer“ und sog. „Fach“-Presse. Es gibt aber – leider nicht gelun-gene – Lichtblicke in Form brauchbarer Ansätze, z. B.
-
Garmin: „Lieferverkehr“ ist hier der Gedanke. Er meint, dass auch Trucks beliefern dürfen. Im Test hat sich das aber so nicht bestätigt, denn der Modus „Lieferverkehr“ schien nur am Ziel, nicht aber unterwegs zu greifen. Durchgängiges Routen in diesem Modus ist in diesem Modus nicht gelungen.
-
Navkon war mit „Truck-Routing“ nahe dran, Sieger zu werden und das Prädikat „KOM-promiss“ zu erwerben, würde sich das System nicht selbst um den Sieg bringen. Die Idee ist, auch im Pkw-Modus „Truck-Routing“ zu wählen. Dann ist dem Nutzer möglich, auch im Pkw-Modus Fz-Parameter einzugeben und auch mit „Pkw-Straßen“ abstimmen zu lassen. Aber dann wählt das Navi innerorts z. T. „unmögliche“ (weil absolut unnötige!) Umwege.
-
Snooper: Anl'ü'ger ist hier der Gedanke. Aber anders als beim Lieferverkehr ist nicht in al-len Anliegerbereichen der Truck zugelassen. Und auch hier greift der Gedanke nur im Ziel-gebiet, nicht routendurchgängig (sonst wär’s wohl tatsächlich „Anlügerprinzip“).

KOMpromiss: Meine persönliche Lösung u. Empfehlung: Fahren mit zwei Navi’s, einem Pkw-Navi als aktiver Navigator plus einem begleitenden, passiven Lkw-Navi (als „Schutz-engel“), vorzugsweise eines der drei vorgenannten? (Wobei Navkon die Nase vorne haben könnte, wäre da nicht der Konflikt mit den unnötigen Umwegen, der in Zielnähe zu Irri-tationen führt). Auf beiden im Fz. eingesetzten Geräten wird die Route errechnet. Ggfls. ist beim aktiven (Pkw-)Navi die Sprachführung ebenfalls aktiv, wenn gewünscht. Beim pas-siven (Lkw-)Navi ist die Stimme stumm, eventuell die Warnanzeigen laut, wenn sich diese von der Sprechstimme unabhängig aktivieren lassen.

Busfahrer müssen keine Sorge haben, dass Passagiere blöde Bemerkungen machen. Erstrecht nicht nach einer kurzen Erklärung zur Nutzung der Navi’s. Im Gegenteil: weil da die Passagiere mit ihren Smartphon-Navis nicht mithalten können, unterbleiben unterwegs besserwisserische Kommentare! Zeigen nun beide Navis die gleiche Strecke, kann der Fahrer (relativ!) unbesorgt drauflos fahren. Sind die Navis unterschiedlicher Meinung, „muss der Fahrer selbst denken“. Dazu gehört, dass es besser sein kann, mit dem Bus den längeren Weg zu wählen, insbes., wenn das Lkw-Navi den längeren vorschlägt. (Vielleicht hilft auch ein Blick auf die Karte aus Papier?). Das Navigieren erfolgt primär per Pkw-Navi. Das Lkw-Navi läuft mit – auch trotz anderer Streckenführung – und wird unter-wegs automatisch zu Anpassung/Neuberechnung gezwungen. Führe das Pkw-Navi aber in eine Straßenfalle, würde das Lkw-Navi warnen, denn der Weg mit der Falle ist nicht seines; es geht damit nicht konform. Jetzt lässt sich der Fahrer – temporär – vom Lkw-Navi lotsen, folgt aber bald wieder seinem Pkw-Navi, weil das Lkw-Navi ja auf der Lkw-Route bleiben möchte. Das ist der gegenwärtig einzig mögliche „KOMpromiss.

Zitat-Ende

Allzeit umwegfreie Fahrt!

Ihr(?) "Rechnungsfahrer".

Stand: 2010/11 - ohne Gewähr!

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Wenn Sie einen Schreibfehler entdeckt haben: Bedenken Sie bitte, es könn(t)e sich um neue – oder alte – Deutsche Schreibweise handeln. Oder um meine individuelle, wenn ich gerade weder die alte, noch die neue, verstehe. Oder es ist vielleicht doch ein Schreibfehler? Oder ist´s ein Fehler des automatischen Korrekturprogramms Bill Gate´s?)

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Im Test befanden sich Geräte/Software u. a. folgender Hersteller/Vertreiber/Marken: Becker, Blaupunkt, CarGuard/Snooper/Ventura, DigiMap/Hekosoft, Garmin, iGo, Mapfactor, Navigon, Navkon, Pearl, TomTom, u. a. m. Im Allgemeinen handelte es sich um Hersteller-Leih-geräte, vereinzelt nur um privat gekaufte.
Die Modi waren/sind: Pkw als Standard-Referenz, Lkw/WoMo/Camper* als variable Refe-renz vs. Lkw/WoMo/Camper* als Testgerät(e) – primär auf KOM-Kompromiss-Eignung**, sekundär auf WoMo u. WoWa*-Nutzung. Ein eigentlicher differenzierender Navi-Funktions-Test wurde nicht durchgeführt, er bleibt z. B. der Fachpresse vorbehalten. Die einzelnen Funktionen, Zusatzfunktionen und Nutzervorlieben waren nicht Gegenstand dieser spe-ziellen Testreihe und werden weder the-matisiert, noch kommuniziert. Bei der Vielzahl der unterschiedlichsten Angebote kann eh keine Empfehlung ausgesprochen werden. So viele Nutzer haben voneinander abweichende Prämissen, dass eine individuelle Wahl getroffen werden muss, was aber unmöglich erscheint. Es wird erst dann das perfekte Navi geben, wenn es nach Wünschen des Kunden individuell modular zusammengestellt werden kann. Bis dahin gilt: „Wer die Wahl hat, hat die Qual“.