Miet-Aushilfsfahrer
Miet-Aushilfsfahrer

Impressum - AGB - DSGVO

Rechnungs(aushilfs)Fahrer

German Gollkofer

Industriestr. 6
(D-) 67063 Ludwigshafen
Tel.: +49(0)171-3234608, 
Fax: +49(0)3212-6012321

eMail: rechnungsfahrer@gollkofer.de (ggfls. per [kopieren] in Ihr Adressfeld [einfügen])

Miet-Fahrer* - 
-
Reise-/Ausflugs-Bus
-
Überführung Pkw, Lkw, Bus, Womo - auf eig. Achse
- Motorboot - per eig. Kiel.
- Chauffeur-Dienste - nach Anfrage

*Gewerberechtl. Status:
"
Selbstständiger Fahrer ohne eigenes Kfz" (Miet-Fahrer zur Aushilfe) 
-
Fahrzeugüberführungen
(Nebenerwerb, aber ordentlich angemeldet u. geführt)

Keine Scheinselbstständigkeit! (Bescheid DRV - Deutsche Rentenversicherung liegt vor)
Ust-ID: DE 149037681 • Keine Liebhaberei (geprüft FA LU)!

Nur bewährte AG genießen mein Vertrauen und erhalten Wochen-/ Monatsrechnung.
Und leisten keine Vorkasse. Denn sie sind fair und bezahlen prompt. Auch ansonsten ...

Aber:

Die Zeiten, als Auftraggeber und -nehmer ihre Geschäfte per Handschlag beschlossen und dann unter gegenseitiger Fairness, Würde u. Achtung und gegenseitigem Respekt betrie-ben, sind weitestgehend vorbei. Es ist nötig geworden, sich abzusichern, tummeln sich doch zu viele Gauner (nicht nur) unter den Unternehmern. Jedem Unternehmer mit einem Vertrauensvorschuss zu gegenen, bescherte mir schon viel Enttäuschung u. viele Verluste. Die ehrlichen Unternehmer leiden nun bedauerlicherweise unter unverdienter Skepsis. Ich bitte um Verständnis. Auch dafür, dass ich bevorzuge, nicht wieder Ent-täuschungen meinerseits hinnehmen zu müssen.
(Im Nachhinein kann ich von meinen eigenen Bedingungen zum Vorteil meines Auftrag- gebers ggfls. Abstriche machen. Nur umgekehrt klappt das nicht). 

AGB benötige ich (eigentlich) nicht. Bei mir gelten noch (auch - oder erst-recht? - im heutigen Geschäftsleben ...) Werte wie
- Moral u. Ethik (rangieren bei mir i.a.R. noch vor rechtlichen Attributen),
- Fairness u. -play - aber auf Gegenseitigkeit,
- ein Mann - ein Wort,
- der Handschlag gilt. Und verpflichtet.
Das klappt doch auch mit Ihnen? Oder?

Erst, wenn dies nicht klappt, nicht auch "im Gegenverkehr" funktioniert, gelten automatisch meine - eigentlich BGB, nur andere Worte -

AGB

  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen: German Gollkofer, Industriestr. 6, 67063Ludwigshafen, Tel.: 0621-2799558, Fax: 03212-6012321, eMail: rechnungsfahrer @gollkofer.de
  • Datenschutzbeauftragte: entfällt, ggfls. wie vor
  • Zweck der Verarbeitung: Ihren Auftrag adäquat durchzuführen
  • Rechtsgrundlage: BGB
  • Kategorie der a) betroffenen Personen und b) personenbezogenen Daten: a) Auftrag-geber, b) Firmenname / pers. Namen, Kontaktdaten
  • Kategorie von Empfängern der Daten: Ggfls. IS Forderungsmanagement GmbH, Sendlinger Str. 17, 80331 München, wenn eine Liquidation nicht beglichen werden sollte (nach der 1. Mahnung)
  • Übermittlung in Drittstaaten entfällt
  • Löschfristen: a) Pers. Daten: Nach Auftragsabwicklung, b) fisk. u.a. Daten lt. Gesetz
  • Allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherung: Alle Daten u. Informationen, die auf irgendeine Art auf dieser Seite erfasst werden (z.B. eMail-Adresse etc.), werden streng vertraulich behandelt und in keiner Form Dritten zugänglich gemacht. So war's schon immer. Aber jetzt gibt's - gut gemeint, aber dilettantisch gemacht - DS-GVO. Man will Userdaten schützen und spielt Absahnern wie geldgeilen Rechtsanwälten und Abmahnvereinen in die Hände, die die sich nun kräftig reiben. Denn der GS-GVO-Dschungel birgt unzählige Fallen, Chancen für Abzocker, den ursprünglich hehr gemeinten Schutz nun für ihre Raffgier zu missbrauchen. Drum habe ich zunächst überlegt, die Site ganz vom Netz zu nehmen. Aber (Verarbeitungsverzeichnis):

(=BGB*)

Allgemeine Geschäftsbedingungen*

*falls nicht anders lautende, individuell ausgehandelte Vereinbarungen Anderes formulieren):

des

Miet-Aushilfsfahrer German Gollkofer, Industriestr. 6, D-67063 Ludwigshafen,

("selbstständ. Fahrer ohne eig. Kfz") Überführungsfahrer (Pkw, Lkw, Bus, WoMo, Motorboot).

Insbes. zum Schutz vor Scheinselbstständigkeitsverdächtigungen durch z.B.

Renten"mafia" u. Cons.

Erst nach Bewährung einer Geschäftsbeziehung Kulanz u. Toleranz angebeihen zu lassen.

Bei bewährten Geschäftsverbindungen kann ich auf Vorkasse verzichten und mit wöchentlicher/monatlicher Abrechnung arbeiten.

I). AGB - Rechnungsfahrer'ei' German Gollkofer


Individuell abweichende Vereinbarungen sind möglich, aber schriftlich mit Vor- u. Zuname zu fixieren, um Verbindlichkeit zu erlangen.
Meine AGB dominieren eventuell andrslautende Dritter. Gerichtsstand ist Ludwigshafen/Rh. In jedem Falle gilt Deutsches Recht als vereinbart.

§ 1 Allgemeines

1.1 Alle Dienstleistungs-Vertragspartner bestätigen mit Ihrer Unterschrift ihre rechtlich einwandfreie unter-nehmerische Tätigkeit. Ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung / Abweichung von diesen AGB gelten ausschließlich meine hier dargestellten. Sie treten durch Auftragvergabe/-annahme automa-tisch in Kraft und gelten auch für Folgeaufträge, soweit im Einzelfall nicht eigens durch schriftliche Ver-einbarung eine temporäre Abweichung vereinbart wird.

1.2 Alle Vertragsparteien versichern, dass sie im Besitz aller für diesen Vertrag notwendigen Befähigun- gen, Genehmigungen, Lizenzen und Versicherungen sind (soweit möglich), ein Nachweis muss auf Verlangen erbracht werden. (German Gollkofer, AuftragNehmer, folgend kurz "AN" genannt, fährt ausschließlich im Rahmen auftraggeberseits vorhandener Versicherungen; eventuelle Versicherungs-lücken oder Unterdeckung wären Sache und lägen im Verwantwortungsbereich des AuftragGebers, folgend kurz "AG" genannt. Kein Versicherungsunternehmen bietet eine Haftpflichtversicherung für selbstständige Fahrer).

1.3 Der AN verpflichtet sich, den jeweiligen (Dienstleistungs-)Auftrag nach bestem Wissen, Können und Gewissen zu erfüllen. Er arbeitet in eigenem Namen und auf eigene Rechnung auf Basis Deutschen Rechts, soweit nicht europäisches dominiert. Der AG ist dem AN gegenüber nur bedingt weisungs-berechtigt, ist der AN doch nicht in das Betriebsgefüge integriert und kein weisungsunterworfener Mitarbeiter, weder fest, noch aushilfsweise angestellt. Als sog. "Weisung" gibt der AG lediglich die gleiche weiter, die er selbst von seinem Auftraggeber erhielt - ohne deswegen scheinselbstständig zu sein! - nämlich Abfahrtesort u. -zeitpunkt und Ziel. Und er stellt dem "Selstständigen Fahrer ohne eig. Kfz." leihweise und ohne Berechnung den benötigten Bus zur Verfügung, damit der Busunternehmer seinen Vertragsverpflichtungen seinem Auftraggeber gegenüber nachkommen kann. Damit ist der Anspruch des Idiotenurteils, wonach ein "selbstständiger Fahrer ohne eig. Kfz." nur dann ein solcher sei, wenn er über ein eig. Fz vergüge(!) erfüllt. Der AG kann - außer der Weiterleitung der Auftrags-parameter - an den AN nur Bitten richten, Empfehlungen aussprechen und Hinweise geben. Der AN ist sein eigener Unternehmer ("Selbstständiger Fahrer ohne eig. Kfz.") und trifft die Entscheidungen der Fahrt u. des Fahrens nach eig. Ermessen, den jeweiligen Situationen und Umständen angepasst. Er bezieht dabei - nach Möglichkeit u. gesetzl. Gegebenheiten - die Wünsche der Reiseleitung ein. Auch sie ist für die Durchführung der Fahrt nicht weisungsberechtigt.

1.4 Der AN übernimmt mit Auftragsbeginn einer Fahrzeugüberführung nur die Aufgabe des (Über-/) Füh-rens von Fahrzeugen, ggfls. Reinigung und "kleine" unbedingte Instandhaltung (Ölstand, Kühlwasser prüfen etc.). Der AN unterstellt, dass die Durchführung des Auftrags unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften kalkuliert und disponiert ist, insbes., soweit es sich um Bus- o. Lkw-Fahrten handelt.. Stellt sich während des Auftrages Gegenteiliges bzw. Abweichendes heraus, ist der Auftrag nichtig, wird sofort vom AN beendet. Schadenersatzansprüche an den AG bleiben ausdrücklich vorbehalten, während der AG für die Folgen seiner Dispo ausschließlich selbst verantwortlich ist.

1.5 Zusätzliche Tätigkeiten, z. B. Be- u. Entladen, Reiseleitung und Weiteres, bedürfen der Absprache und sind schriftlich niederzulegen. Diese Tätigkeiten sind ohne Gewähr und unterliegen dem Haftungsaus- schluss und werden unter Vorbehalten übernommen.

1.6 Erlangung von Verbindlichkeit eines Auftrags:

Nach einer Anfrage erhält der anfagende AG vom selbstständigen AN eine Option. Dies bedeutet ein

Vorrecht auf einen noch zu definierenden Zeitrahmen. Erhält der AN eine Anfrage seitens eines

Drit- ten, fragt AN beim AG rück,, ob dieser aus der Option eine Reservierung machen will oder auf sie ver-

zichtet.

Im Falle einer Reservierung ist für jedes 24-Std.-Zeitfenster des reservierten Zeitrahmens eine Sicherheitsleistung von 10 x ½ Satz/h, zzgl. MwSt) vorab (Überweisung) zu leisten*. Diese zählt einer-seits als Verdienstausfall im Falle eines nachträglichen Stornos Ihrerseits, andererseits als zu verrech-nende Vorauszahlung auf das Fahrerentgelt. Meinerseits wäre jeder 24-Std.-Zyklus zurück zu erstatten, für den ich einen anderen Auftrag Ihrer- oder drittseits erhalten sollte.

Als nächstes benötige ich schnellstmöglich Ihre Eckdaten/Zeitrahmen:

Fahrtbeginn (Ort, Zeit)  ____________________________________________________

Ziel (Land, Ort) __________________________________________________________

Rückkehr (Ort, Zeit ________________________________________________________,

damit ich prüfen kann, ob der Zeitrahmen zwischen (bzw. vor oder nach) eventuell bereits vorhandenen passt, um die dazwischen nötige Pufferzeit (Ruhe) einhalten zu können. Erst

c) danach können Sie meine Zustimmungerhalten (sie hat einstweilen noch Optionscharakter).

d) Mit Erhalt Ihres schriftlichen Auftrags erlangt meine Zustimmung Verbindlichkeit und der Options-charakter wird durch sie ersetzt; der Auftrag ist beidseits verbindlich zustande gekommen. Nur noch Höherer Gewalt würde entbinden.

e) Mit Busübernahme/Fahrtantritt ist der Rest der gesamten Vorauszahlung zu leisten* (*falls Sie nicht zu meinen bewährten Stamm-Auftraggebern zählen oder Abweichendes schriftlich vereinbart wurde).

§ 2 Kosten und Auslagen

2.1 Der AG versichert, dass er alle Kosten, die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Vertrages notwendig sind (Maut, Steuer, Treibstoff, Vignetten usw.), übernimmt und dass für eine ausreichende Deckung dieser vorab gesorgt ist. (EC-Karte, Kreditkarte oder Bargeld). Vorverauslagung durch den AN ist nicht vorgesehen.

2.2 Auslagen, welche der AN im Laufe seiner vertraglichen Tätigkeit, weil unvorhergesehen, aus eigenen Mitteln vorfinanziert, sind am Ende des Auftrags bzw. bei Präsentation des Beleges in bar zu erstatten, diese können nicht in der Rechnung aufgeführt werden. Über eine Kosten-vor-auslage entscheidet der AN nach eig. Gusto bzw. nach Gegebenheiten vor Ort - ohne Rechtsanspruch hierauf seitens des AG.

2.3 Für Schäden, welche dem AN durch fahrlässiges Handeln des AG oder einen seiner Partner/Mitarbei-ter entstehen, haftet ausschließlich der AG.

2.4 Anfallende Telefon- u. Internet- u. sonstige Kosten, welche zur ordnungsgemäßen Ausführung des Ver-trages notwendig sind, übernimmt der AG. Vom AN vorverauslagte Kosten, die 10 EURO übersteigen, sind mit der Rechnung sofort zu erstatten.

§ 3 Strafen, Verstöße, Schäden, Haftung und Haftungsausschluss

3.1 Strafen und Bußgelder bei Verstößen gegen geltendes Recht einzelner Länder übernimmt der AN selbst, sofern er diese zu verantworten hat und nicht auf Anweisung des AG oder durch Täuschung, bewusst oder unbewusst, durch den AG bzw. einer seiner Partner/Mitarbeiter (künftig in "AG" automatisch und ohne eigens genannt zu werden, enthalten) nachweislich gehandelt hat. Z. B. länderspezifisch unrichtige "Freibescheinigungen" verantwortet der ausstellende AG.

3.2 Fahrzeugschäden und die Deckung dieser unterliegen der Fahrzeugversicherung des jeweiligen AG, eine ausreichende und ordnungsgemäße Absicherung wird durch den AG versichert. Falsche oder gar fehlende Absicherungen gehen nicht zu Lasten des AN. Fahrzeuge können nach gültigem Versiche-rungsgesetz nicht über den AN abgesichert werden. Eine Übernahme von Selbstbeteiligungskosten im Rahmen eines Haftpflichtschadens müssen vertraglich gesondert vereinbart werden, ansonsten trägt diese Selbstbeteiligungskosten ausschließlich der AG.

3.3 Schadensersatzansprüche des AG sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Haftungsausschluss: Da es keine Berufs-/Geschäftshaftpflichtversicherung für "selbstständige Fahrer ohne eig. Kfz." gibt, kann ich nur auf gesetzlicher Basis (Haftung meinerseits nur bei Vorsatz, ggls. bei grober Fahrlässigkeit) und im Rahmen auftraggeberseits vorhandener Versicherungen fahren. Der vor-stehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten des gesetzlichen Vertreters des AN oder dessen Erfüllungsgehilfen, sofern der AG Ansprüche gegen diese geltend macht. Von dem Haftungs-ausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung von Leben, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der grob fahrlässigen Verletzung wesent- licher Vertragspflichten. Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages/Auftrags notwendig sind. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des AN, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, es sei denn, gesetzliche Regelungen stehen dem entgegen.

3.4 Erstellt der AG eine fehlerhafte / ungeeignete Urlaubs-/Frei-Bescheinigung und wird diese durch Kontroll-organe beanstandet u. bestraft, so geht dies zu Lasten u. Verantwortung des Ausstellers der Bescheinigung; er hält den AN schadensfrei.

3.5 Überladungsschutz fordert der AN hiermit ein. Dazu verpflichtet er seinen AG dazu, dass dieser wieder-um seinem AG die jeweiligen Gepäckgewichts-Obergrenzen der Passagiere benennt. Der AN ist nicht ver-pflichtet, die Einhaltung dieser Grenzen beim Beladen zu kontrollieren, wenn seitens des Fahrzeugs keine Kofferwaage vorhanden ist. Hat der Busunternehmer versäumt, den Reiseunternehmer entsprechend zu un-terweisen, trägt der Busunternehmer alle Kosten, Strafen u. Konsequenzen, die beim Ertapptwerden einer Überladung durch die Kontrollbehörden aktiv werden. Mit "alle" ist auch die Übernahme der Sanktionen gemeint, die den Fahrer treffen/träfen. Entdeckt der Fahrer von sich aus eine Überladung, ist die Fahrt bis zu einer Lösung unverzüg-lich zu unterbrechen; alle daurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Busun-ternehmers.

§ 4 Kontrollen am/im Auftrags-Fahrzeug u. ggfls. Fracht/Gepäck/Passagiere bei Übergabe/-nahme

4.1 Der AN haftet nicht für Schäden oder Verlust von Gepäckstücken der Fahrgäste, auch nicht für Bus-Passagiere, die einen vorgegebenen Abfahrtszeitpunkt verpassten. Abfahrtszeiten sind Abfahrtszeiten, nicht der Beginn einer Wartezeit auf undisziplinierte Nachzügler. Soweit der Passagier älter als 18 Jahre ist, ist er für sich selbst verantwortlich. Diese Regelung ist insbes. bei Langstrecken zwingend nötig, wenn Zeitfenster fahrerseits einzuhalten sind und Nichteinhalten Strafen zur Folge hätten.

4.2 Tritt eine Zeitfensterüberschreitung ein, weil der Busunternehmer "schlampig" disponierte, ist er Fahrer gesetzlich verpflichtet, die Fahrt zu unterbrechen. Dabei entstehende Kosten gehen ausschließlich zu Lasten des Busunternehmers (AG). Fehler in der Dispo des Reiseunternehmens müssen rechtzeitig zwischen Reise- u. Busunternehmer geklärt werden; eine Abwälzung auf den Fahrer ist nicht möglich.

4.3 Bei Auslandsreisen klärt der Busunternehmer (AG) mit dem Reiseveranstalter/-leiter, dass Nicht-EU-Bürger für jedes passierte bzw. erreichte Ausland (auch EU!) ein Visum benötigen. Entdecken Kontroll-organe Nicht-EU-Bürger ohne Visum, gilt der Fahrer als Schlepper und muss sich für diesen Straftat-bestand bestrafen lassen. Das kann bedeuten, dass der Bus beschlagnahmt wird, zumindest auf unbe-stimmte Zeit festgehalten. U. a. m. Der Busunternehmer ist in diesem Fall dem Fahrer uneingeschränkt regress-pflichtig, der Fahrer nicht in die Verantwortung einbezogen; er muss finanziell schadfrei gehal-ten werden.

Entdeckt der Fahrer visumpflichtige Passagiere ohne Visum, darf er diese nur innerhalb der Landes-grenze BRD befördern, wenn eine Aufenthaltsgenehmigung/Duldung bestätigt ist. Der Fahrer kann den Fahrtantritt so lange verweigern, bis die Situation geklärt ist, keinesfalls kann von ihm eine Grenzpassage verlangt werden.

§ 5 Vertrag, Dauer und Kündigung, außerordentliche Kündigung

5.1 Der Beginn und das Ende des Vertragsverhältnisses/Auftrags müssen schriftlich vereinbart werden.

5.2 Der Vertrag endet mit Vertragsablauf und muss nicht gesondert gekündigt werden.

5.3 Gerechtfertigte Gründe für eine vorzeitige sofortige Vertragsbeendigung durch den AN liegen vor, wenn:
- der AG mit Zahlungen im Verzug ist
- der AN angewiesen wird, Gesetze zu überschreiten oder zu missachten. Bis dahin erbrachte Leistun-gen des AN sind zu honorieren; der AN hat Anrecht auf Ersatz entgangenen Gewinns, haftet aber nicht für Schäden, die durch den Abbruch der Auftragsausführung dem AG entstehehn.

5.4 Sollte der Vertrag durch den AG vorzeitig und nicht durch AN verschuldet, beendet werden, so besteht ein Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Entlohnung (ggfls. in Tagesspauschalen umgerechnet) in Höhe von min. 50 Prozent für die restliche Laufzeit des Vertrages.

5.5 Tritt der AG innerhalb von 1 Woche vor Vertragsbeginn vom Vertrag zurück, so werden 50 % der ver-einbarten Gesamtkosten des Vertrages sofort zur Zahlung fällig, bei Rücktritt innert 3 Tagen 80 %.

§ 6 Preise/Entgelte, Arbeitszeit, Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen

6.1 Alle Preise gestalten sich auf folgener Basis:

Lenk- u. a. Arbeitszeiten (aktives Arbeiten) sind zu 100 %, passive Anwesenheitszeiten zu 50 % des Stundensatzes zu vergüten, insgesamt 15 Stunden; 9 Stunden Nachtschlaf (TagesRuheZeit) innerhalb eines 24-Std.-Rhythmus bleiben außer Ansatz.

6.2 Im vereinbarten Preis/Lohn = "Entgelt" sind folgende Leistungen enthalten:
- 9 Std. (2x wöchentlich 10 h) Lenkzeit* innerhalb
-
15 " aktive Arbeits-/Lenkzeit + passive Anwesenheits-/Bereitschaftszeit (= 'Schicht'zeit)

= 24-Std.-Rhythmus; 9 Std. Tages(Nacht)ruhe werden nicht, 15 Std. "Schicht"-Std. werden berechnet.

Zuschläge: Nacht (21 - 6 h) u. So. u. Feiertag je 20 % (ggfls. kumulativ, Bspl. Ostersonntag, -Nacht). Mit ebenfalls 20% beufschlage ich Eilaufträge (binnen 24 h) bzw. ≤50% bei "Schnellschüssen"/Sofort-Einsätzen, als Verlustkompensation, wenn ich Anderes abbrechen muss und somit Einbusen habe.

6.3 Die Entgelte werden mit einem pauschalen 20 %-"Arbeitgeberanteile-Ersatzzuschlag" beaufschlagt (Bestandteil jeder Rechnung, der bei Vorkasseleistungen -oder Sofortzahlung bei Rechnungslegung- außer Ansatz bleibt. Aus gemachten Erfahrungen heraus fahre ich zumindest bei Neukunden nur gegen Vorkasse, zahlbar bei Übergabe/-nahme des Fahrzeugs. (Ich verzichte lieber auf diese 20 % als am Ende auf 100).

6.4 Rechnungslegung erfolgt zum Auftragende oder - bei bewährten bzw. Stamm-Kunden - wöchentlich, sofern nicht anders im Vertrag schriftlich vereinbart, ggfls. monatlich. Grundsätzlich sind die Zahlungen sofort zu leisten.

6.4 Zahlungen sind sofort nach Rechnungslegung ohne Ver- u. Abzug auf das angegebene Konto oder cash (wenn nicht Vorkasse geleistet wurde) zu leisten, um die 20 % sparen zu können. Eventuelle Rückfragen oder Reklamationen haben ebenfalls sofort schriftlich zu folgen.

6.5 a) Meine Zeit zählt ab bis an Hbf bzw. Stadtgrenze LU. Reise ich mit der Bahn (Fahrpreisberechnung analog 2. Klasse, ggfls. 1., wenn ich schlafen muss, aber in der 2. dazu keine Gelegenheit ist), bin ich passiv - aber für den AuftragGeber - unterwegs und kann deshalb weder über meine Zeit, noch über mich frei verfügen. Deshalb zahlt der AG hierfür 50 % des Stundensatzes. Reise ich aber mit meinem Pkw an (km á 0,30 €), bin ich aktiv tätig. Das bedeutet: 100 %. (Hinweis: Bei Mehrfahrerbesatzung hat mancher Unternehmer seinen Stammfahrer angewiesen, seine volle Zeit zu fahren, damit ich möglichst wenig aktive Stunden habe).
b)
Mehrtagesfahrt:
Hin- u. Rückfahrt wie Eintagesfahrt,
vor Ort zählt der 24-Std.-Rhythmus. Zunächst werden neun Stunden abgezogen. Die sind kostenlos, denn die verschlafe ich ja. Bleiben 15 Std. (zunächst) passiv = 50 % des Stundenentgelts x 15 = Tagesbasis (auch für die gesetzlichen freien Tage). Für sich entwickelndeaktive Tätigkeiten kom-men die restlichen 50 % hinzu (also insges. 100 %). Gesetzl. freier Tag (z. Zt. zwischen 6. u. 8. Tag bzw. gem. 12-Tage-Reglung Fahrt in Folge): Faire 13 x fairen 1/2 Std.-Satz (plus Spesen u. MwSt.).

c) Immer zzgl. jeweils geltender gesetzl. MwSt. Und Tagesspesenpauschale (D: 6/12/24 €), wenn ich nicht verköstigt werde. Übernachtungskosten, wenn mir nicht freies Logis geboten wird, nach Beleg bzw. auf Rechnung an den AG. Ich bin nicht verpflichtet, mehr als drei Unterkünfte zu prüfen, ggfls. muss die erstbeste angenommen werden, je nach Situation vor Ort. Ich habe das Wahl- u. Entscheidungsrecht. Übernachten im Bus kann nicht verlangt werden.

6.6 Bei Verzug oder Nichtzahlung der vereinbarten Leistungen ist der AN berechtigt seine Leistung mit so-fortiger Wirkung einzustellen, gleichgültig, an welchem Ort er sich befindet, der Vertrag endet ohne jegliche Extra-Kündigung. Dem AN sind entstandene Mehrkosten in voller Höhe zu erstatten, der AG hat kein Aufrechnungsrecht. Mahngebühren betragen 10 € für jeweilige Mahnung. Zinsen werden mit 10 % ab dem 31. Tag nach Rechnungstellung berechnet. Zusätzlich erfährt die Rechnungussum-me die Aktivierung, des zunächst - auf Kulanzbasis - ausgesetzen "Arbeitgeberanteile-Ersatzauf-schlags" von pausch. 20 % ab dem 8. Tag nach Rechnungsstellung. Die Rechnung beinhaltet zwei Rechnungsspalten: Eine schwarze (ganz rechts), der einfacheren Buch-führung wegen ohne den eigentlich dazugehörigen Aufschlag. Links daneben, grau, die Spalte inkl. des Aufschlags. Sie hat automatrisch immer Relevanz, wenn nicht sofort bezahlt wird; die rechte/schwarze Spalte verliert dann deren Gültigkeit. Mit Ihrer Anfrage erwerben Sie mit meiner Zu-stimmung zum Termin eine Option. D. h., erhalte ich weitere Anfragen Dritter, wären Sie umge-hend zu informieren. Erst ab schriftlicher Auftragserteilung durch Sie und anfolgender Bestätigung (nach Dispo-Prüfung) durch mich, wird aus der Option Verbindlichkeit. Ab diesem Moment ist bei Storno AG-seits eine Verdienstausfall-entschädigung zu entrichten: 7 Tage 10 %, bis 2 Tage 25 %, letzte 2 Tage vor Auftragstermin 50 % (für 1-2 Reisetage, für 3. bis max. 7. Reisetag = 25 %) der zu erwartenden Passiv-Tätigkeits-Summe.

§ 7 Bereitstellung von Informationen zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrages

Der AG stellt dem AN alle notwendigen Unterlagen (Telefonlisten, Adressen, Anfahrtsskizzen, Kun-denvereinbarungen, falls vorhanden, Programmabläufe mit detailliertem Zeitplan, grüne Fahrten-bücher usw.), sowie Reiserouten zur Verfügung.

§ 8 Unterbringung des AN

8.1 Die Kosten der Unterbringung des AN übernimmt der AG.

8.2 Einzelzimmer mit Frühstück, Dusche und WC im Hotel der Mittelklasse ist angemessen und als aus-reichend anzusehen, campieren im Fahrzeug ist ausgeschlossen. Nach Möglichkeit stellt das Hotel Rechnung direkt an den AG. Im Falle der Vorauszahlung durch den AN erfolgt Kostenerstattung durch den AG unmittelbar bei Rechnungspräsentation.

§ 9 Bereitgestellte Arbeitsmittel

9.1 Alle vom AG bereitgestellten Arbeitsmittel sind vom AN mit größter Sorgfalt zu behandeln.

9.2 Schäden welche an Arbeitsmitteln durch vorsätzliche und/oder mutwillige Zerstörung bzw. Beschädi-gung durch den AN entstehen, sind von diesem zu ersetzen.

9.3 Alle bereitgestellten Arbeitsmittel müssen durch den AG den gesetzlichen Anforderungen Genüge tragen (TÜV, BSU, ASU usw.).

§ 10 Verzicht / Kundenschutz / Zusatzklauseln

10.1 Alle in diesem Vertrag gemachten Angaben sowie Kontaktdaten, Abläufe und Arbeitsprozesse, welche im Laufe des Vertrages über einen der Vertragspartner bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht ohne Einverständnis des jeweiligen Vertragspartners an Dritte weiterge-geben werden. Dies gilt für beide Seiten / alle Beteiligten.

10.2 Alle zusätzlichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 11 Unwirksamkeit

Sollten aus Rechtsgründen einzelne oder mehrere Abschnitte dieser Vereinbarung nicht gültig sein,

bleiben alle anderen Bestimmungen davon unberührt, der Vertrag behält seine Gültigkeit.

§ 12 Unternehmerangaben

www.fahrer-suche.org

Postfach 140113, D-67063 Ludwigshafen/Rh.

Gerichtsstand: Amtsgericht Ludwigshafen/Rh.,

in jedem Falle gilt Deutsches Recht als vereinbart.

Grundlagen aller meiner Fahrertätigkeiten sind die AGB Bus + Überführung, einander ergänzend - falls nicht individuell ausgehandelte Vereinbarungen anders lauten).

Pers. ID-Nr.: 85 400 236 156;

Ust.-ID-Nr.: de 149037681;

St.-Nr.: 27-222-8228-4 (FA LU);
IHK-Nr.: 149#340885

Gewerbeamtl. Status: "Selbständiger Fahrer ohne eigenes Kfz; Fahrzeug" -Überführungen* (Pkw, Lkw, Bus,

Wohnmobil, Motorboot).

*Fiskalisch u. durch die gefürchtete Renten"mafia" festgestellt:

KEINE Scheinselbstständigkeit! (DRV-Bescheid liegt vor); KEINE Liebhaberei (FA LU).

-------------------------------------------------------- Zu I) + II) --------------------------------------------------------

Versicherungsschutz/ Ausschlüsse (Fahraufträge aller Art, KOM u. Überführung):

Ich fahre grundsätzlich nur im Rahmen auftraggeberseits bestehenden Versicherungsschutzes. Ich selbst hafte nur ab grober Fahrlässigkeit bzw. gem. BGB. Da ich aber Ressourcen schonend und vorausschauend fahre, brachte ich (mit 1 Ausnahme) jedes Fz unversehrt ans Ziel. Dies beabsichtige ich beizubehalten, denn ich bewege mich nur innerhalb meiner Grenzen, die ich auch kenne. Stellt der [Fahr-]AuftragGeber (AG) dem [Fahr-]Auf-tragNehmer (AN) ein Leasingfahrzeug zur Verfügung, bleibt festzustellen, dass der AG gar nicht Eigen-tümer des Mobils ist; er ist nur Besitzer, als LeasingNehmer (LN). Eigentümer ist nach wie vor der LeasingGeber (LG), der aber mit dem AN in keinem Vertragsverhältnis steht und dem gegenüber die AN-AGBs an Rechtskraft verlieren (lediglich die des BGB bleiben bestehen). Deshalb tritt der AG bei Auftragserteilung automatisch dem LG gegenüber in die Pflichten des AN ein und stellt den AN von diesen frei.

Haftungsausschluss / Rechtshinweis/Disclaimer:

Dies ist (m)ein Bus- u. Überführungsfahrer-Internetauftritt, Autor ist Hanns Gehrmann. Alle Inhalte der Websei-ten wurden sorgfältig erstellt und recherchiert. Sie sind ein Info-Service von Hanns Gehrmann. Alle Infor-mationen dienen ausschließlich der Information der Besucher der Websites des Autors. Im übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Internetseiten Dritter, auf die der www.fahrer-suche.org oder alle anderen Gehrmann-Auftritte durch Hyperlink verweisen sollten (was Autorseits tunlichst vermieden wird), tragen die jeweiligen Anbieter die Verantwortung. Der Autor ist für den Inhalt solcher Seiten Dritter grundsätzlich nicht verantwortlich, hat er doch nicht selbst aktiv dorthin verwiesen/-linkt. Hier haben Dritte unbefugt agiert. Hiervon nimmt der Autor ausdrücklich Abstand und wird ggfls. juristische Schritte einleiten.

Es wurde insbesonders darauf Wert gelegt, zutreffende und aktuelle Informationen bereit zu stellen. Trotz aller Sorgfalt können sich Fehler unbeabsichtig einschleichen. Der Autor weist darauf hin, dass die Informationen auf den Webseiten allgemeiner Art sind, die nicht auf besondere Bedürfnisse u. Einzelfälle abgestimmt sein können. Der Autor übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Dies gilt insbesondere für Informationen auf externen Websites, die über Links mit den Gollkofer-Websites ver- bunden wären, durch unbefugten Eingriff Dritter.

Der Autor weist ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübertragungen im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitsrisiken aufweisen und nicht lückenlos vor Zugriff u. Manipulation durch Dritte oder Ver- lust geschützt werden können.

*Meine AGBs behalten Vorrang und setzen anderers lautende automatisch außer Kraft. Mit Auftragerteilung an- erkennt dies der AG, auch ohne ausdrückliche Zustimmung, stillschweigend. Will er das nicht, muss er dies vor Auftragerteilung im Einzelfall vertraglich mit mir vereinbaren.

Änderungen vorbehalten! Soweit Preise genannt sind, handelt es sich um Beispielpreise bzw. nicht mehr gültige frühere.

Falls Sie einen Schreibfehler entdeckt haben / entdecken: Bedenken Sie bitte, es könne sich um alte / neue Rechtschreib- weise handeln. Oder um meine individuelle, wenn ich gerade weder die alte, noch die neue verstehe. Oder war es Bill Gates automatisches Korrekturprogramm?
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(Aushilfs-/Überfürungsfahrer): AGB = BGB* - *grundsätzlich!

Vor- u. nachstehende AGBs sind im Grunde nur Verdeutlichungen des BGB.

Meine AGBs dominieren eventuell anders lautende AGBs des Auftraggebers, es sei denn, ich hätte diesen in

jeweils eigenem Vertrag mit Vor- u.Zuname unterschriftlich zugestimmt.

Unterschriften per ausschließl. Nachname gelten nur unter Vorbehalten und wurden unter Situationsdruck geleistet.Eigene eventuell vom BGB abweichende AGBpositionen dominieren ebenfalls AGBs Dritter.

-------------------- Ergänzend zu I) bzw. in Abwandlung gelten --------------------
II). AGB - Fahrzeugüberführungen Hanns Gehrmann 

Lkw - Bus - Pkw - WoMo - Boot
Gewerberechtl. Status:
"Selbstständiger Fahrer ohne eigenes Kfz - Fahrzeugüberführungen"
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2.1. Auftragserteilung:
Mit Auftragserteilung wird der AuftragNehmer (AN = Hanns Gehrmann) als Überführer von Fahrzeugen (Pkw, Lkw, Bus, WoMo. Boot) Handlungsbevollmächtigter u. -beauftragter des AG (AuftragGebers) bis zur Erfüllung des Auftrags oder dessen Stornierung. Eine Verpflichtung des AN zur Auftragserfüllung besteht nach schrift- licher Bestätigung des ebenfalls schriftlich erteilten Auftrags. Zur regelkonformen Auftragserfüllung müssen dem AN alle relevanten Daten und Fakten benannt bzw. zumindest ad hoc zugänglich / verfügbar sein.

2.2. Fz-Bereitstellung:
Das Überführungsfahrzeug wird zum vereinbarten Zeitpunkt in fahrbereitem Zustand (also inkl. Versicherung, ggfls. roten Kennzeichen oder Tageszulassung etc.) bereitgestellt. Die Zeit aktiver Arbeitsleistung erfolgt jedenfalls ab vereinbartem Übergabezeitpunkt - eventuell nach realer Zeitmessung und tatsächlichem Aufwand - oder nach Kalkulation auf Basis eines elektronischen Routenberechnungsprogramm. Letzterenfalls allerdings unter dem Vorbehalt, dass nicht unkalkulierbare Geschehnisse auftreten. Diese würden gemäß realem Ablauf aufgeschlagen werden. Ist das Fahrzeug nicht verkehrstüchtig, wird es nicht überführt. Der AG zahlt für die Abwesenheit von - und zurück bis - LU das Entgelt für passive Arbeitsleistung (Reise etc.) = 50 % der ver- einbarten Stunden-/Tagessatzes und für die Verweildauer vor Ort, z. B. zu Inspektion/ Check up des Fz (Fahrzeugs) 100 % = für aktive Arbeitsleistung plus Auslagen/Spesen zur Zahlung fällig.

2.3. Bezahlung:
a) Der AN agiert als "Einzelkämpfer", also ohne großen kostenträchtigen Verwaltungsapparat etc. Diese Einsparungen gibt der AN an den AG (ganz oder teilweise) weiter, in Form günstiger Entlohnugssätze = Preise. Auch, da es sich um persönlich erbrachte Dienstleistung handelt, ist die Rechnung stets sofort, ohne Verzug und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ab dem 31. Tag nach Rechnungstellung schlagen 10 % Versäumniszins zu Buche. Bei privaten AGs ist Vorauszahlung bei Fz-Übergabe/-nahme zu entrichten (s. "Busfahrer" "Entlohnung") zzgl. zu erwartender Kosten für Betriebsstoffe. Die Kostenrechnung setzt sich zusam- men aus - Bahnkosten 2. Klasse-analog von LU zum Kfz-Übernahmeort - Taxi-, (evtl. Straba-/Bus-)kosten (Bahnhof - Kfz u. umgekehrt, falls kein Transfer geboten wird*) - Stundensatz zu 50% ab Hbf LU - dto. zu 100% ab Kfz-Augenscheinnahme/-inspektion bis Auslieferung am Zielort - Betriebs- u.a. anfallende Kosten unterwegs - dto. zu 50% für den Zeitafwand der Bahnfahrt nach LU - Bahnkosten s.o. Der Vorauszahlungsbetrag setzt sich zusammen aus - ermittelten Bahn-kosten (tatsächliche Kosten evtl. abweichend*) - kalkulierten Zeiten (ermittelte Bahnfahrzeit und geschätzte Kfz-Reisezeit bei rd. 120 km/h - Tagesspesen-Pauschale (alle Preise vgl. Bus, z.B. AGB-Kurzform) - ggfls. geschätzte Nachtspesen (tatsächliche möglicherweise abweichend*) - Taxi-, (evtl. Straßenbahn-/Bus-)kosten (real bzw. geschätzt*) - geschätzter Bedarf an Betriebsmitteln/Treibstoff*, wobei ausreichende Betankung vorausgesetzt wird. *korrekte Abrechnung nach Auftragerledigung. Die Preise verste- hen sich zzgl. 25%iger Pauschale (als Ersatz für nicht erfolgende Arbeitgeber- anteile) und MwSt. Der AN ist Privatversicherer u. -versteuerer, trägt also Soziallasten und Steuern alleine. Zuschläge á 20 % für Nachtfahrten (21-6 h) u. sonn- u. feiertags. 
b) Als AG gilt der Kostenträger, auch wenn er sich durch einen Handlungsbevollmächtigen oder -beauftragten vertreten lässt. Der persönlich mit dem AN Verhandelnde ist dem AN gegenüber erster Haftender und direkter Ansprechpartner für die Rechnungsbegleichung und bei eventu- ellen Unstimmigkeiten, wenn nie ein persönlicher Kontakt mit dem eigentlichen AG stattgefun- den hat bzw. es keinen weiteren mehr gibt oder geben wird. Die Situation ist anders, wenn sei- tens des Kostenträgers eine Kostenübernahmeerklärung schriftlich vorliegt oder vom AN als gegeben vorausgesetzt werden kann.

2.4.Haftung:
a) Haftungsausschluss: Da es keine Berufs-/Geschäftshaftpflichtversicherung für "selbstständige Fahrer ohne eig. Kfz." gibt, kann ich nur auf gesetzlicher Basis (Haftung meinerseits nur bei Vorsatz, ggls. bei grober Fahrlässig-keit) und im Rahmen auftraggeberseits vorhandener Versicherungen fahren. Der AN haftet nur für Schäden, die er nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hat, im Rahmen eventuell bestehenden Versicherungs-schutzes oder gemäß gesetzlichen Bestimmungen. Die eventuelle Haftung / die Verantwortung für das Fahrzeug beginnt mit der Fz-Übernahme und endet mit der Fz-Übergabe, beides bestätigt durch jeweiliges Übernahme-/-gabe-Protokoll. Spätere Reklamationen bzw. Schadensmel- dungen kön- nen i.a.R. nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Anlieferung des Überführungs-Fz. außerhalb der Erreichbar-keit einer Übernahmeperson endet die Haftung mit ordnungsgemäßer Abstellung des Fz. an einem vereinbarten oder einem im Ermessen des AN liegenden geeigneten Abstellplatz unter Haftungsausschluss. Schäden, die nicht im Übernahmeprotokoll vermerkt sind, gelten als ohne Beteiligung des AN nachträglich entstanden, ebenfalls solche, die sich aus einem verborgenen Defekt am Fz. während der Überführung einstellen. Schnellstmöglich und unverzüglich stellt der AN dem AG das Übernahmeprotokoll, alle Papiere und Schlüssel (sofern die nicht von einem Pfandrecht des AN belegt werden) und einer Meldung ggfls. unterwegs aufgetretener Schäden und Mängel zur Verfügung. Der AG hat kein Aufrech-nungsrecht; der Preis ist mit Rechnung- stellung zur sofortigen Zahlung fällig, ohne Bezug und ohne Verzug. Eventuelle vermeintliche Aufrechnungsan- sprüche werden separat verhandelt und geregelt.
b) Überführungsaufträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, werden nicht ausgeführt. Anteilige Preise bzw. Kosten werden berechnet.
c) Abhol- und An-/Auslieferungstermine sind verbindlich, aber unter Vorbehalten vereinbart (s. o.). Für Verzug oder Nichtleistung aufgrund höherer Gewalt, wie Streik, Panne/Defekt u. a. m. kann keine Haftung übernommen werden. Verspäteter Eingang der Schriftform des Auftrags und verkehrsbedingte Verzögerungen gehören dazu.
d) Der AN haftet nicht für Schäden oder Verlust von Gepäckstücken eventueller Mitfahrer. Er haftet auch nicht für Schäden, die dem Mitfahrer durch die Fahrt, z. B. Unfall, Panne etc. entstehen. Mitfahrer fahren auf eigene Verantwortung u. Gefahr u. eigenes Risiko mit.

2.5. Anreise, Maut u. a. Kosten:

Die Anreisekosten werden nach Beleg (Kopie; das Original verbleibt in der Buchhaltung des AN, das Original des AG ist die Rechnung des AN) u. Stundenauflistung des AN abgerechnet.

2.6 Kontrollen an Überführungs-Fahrzeug u. ggfls. Fracht bei Übergabe/-nahme

Der AG oder eine zur Vertretung berechtigte Person und AN protokollieren bei Übernahme des Fahr-zeugs, dessen Zustand und protokollieren festgestellte Mängel. Das Protokoll ist von beiden Seiten zu bestätigen. Gibt es kein Protokoll, gilt das Fahrzeug als – bei Übernahme durch den AN – verkehrs- tüchtig und es gilt Haftungsausschluss durch den AN als vereinbart.

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*Meine AGB behalten Vorrang und setzen anderers lautende automatisch außer Kraft. Mit Auftragerteilung an- erkennt dies der AG, auch ohne ausdrückliche Zustimmung, stillschweigend. Will er das nicht, muss er dies vor Auftragerteilung vertraglich kund tun.

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Datenschutz/DS-GVO:

  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen: German Gollkofer, Industriestr. 6, 67063Ludwigshafen, Tel.: 0621-2799558, Fax: 03212-6012321, eMail: rechnungsfahrer @gollkofer.de
  • Datenschutzbeauftragte: entfällt, ggfls. wie vor
  • Zweck der Verarbeitung: Ihren Auftrag adäquat durchzuführen
  • Rechtsgrundlage: BGB
  • Kategorie der a) betroffenen Personen und b) personenbezogenen Daten: a) Auftrag-geber, b) Firmenname / pers. Namen, Kontaktdaten
  • Kategorie von Empfängern der Daten: Ggfls. IS Forderungsmanagement GmbH, Sendlinger Str. 17, 80331 München, wenn eine Liquidation nicht beglichen werden sollte (nach der 1. Mahnung)
  • Übermittlung in Drittstaaten entfällt
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  • Allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherung: Alle Daten u. Informationen, die auf irgendeine Art auf dieser Seite erfasst werden (z.B. eMail-Adresse etc.), werden streng vertraulich behandelt und in keiner Form Dritten zugänglich gemacht. So war's schon immer. Aber jetzt gibt's - gut gemeint, aber dilettantisch gemacht - DS-GVO. Man will Userdaten schützen und spielt Absahnern wie geldgeilen Rechtsanwälten und Abmahnvereinen in die Hände, die die sich nun kräftig reiben. Denn der GS-GVO-Dschungel birgt unzählige Fallen, Chancen für Abzocker, den ursprünglich hehr gemeinten Schutz nun für ihre Raffgier zu missbrauchen. Drum habe ich zunächst überlegt, die Site ganz vom Netz zu nehmen. Aber (Verarbeitungsverzeichnis):
- ich sammle gar keine persönlichen Daten und
- habe alle, die ich hatte, gelöscht.
- nun kann ich nur meine nicht vorhandenen Daten jonglieren.
- eMails, die ich erhalte, drucke ich aus und lösche sie.
- Ich nutze keine Abrechnungssoftware.
- Ich bin Einzelkämpfer ohne Mitarbeiter, also der Einzige der mit meinen Daten umgehen kann. Und das mache ich penibel. Daten waren schon immer bei mir gut aufgehoben.
Daten, die ich weiterleite: unbezahlte Mahnungen an mein Inkassoinstitut - in Papierform, nicht elektronisch.

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Ihr(?) "Rechnungsfahrer"

Rechtschreibung: Wenn Sie einen Schreibfehler entdeckt zu haben glauben, bedenken Sie bitte, es kann sich (noch um) alte oder (doch?) neue Recht-schreibweise handeln. (Oder um meine individuelle, wenn mich die Logik meines Sprachgefühls gerade we-der die alte, noch die neue verstehen lässt?). Vielleicht ist´s aber auch Bill Gates' automatisches Korrekturprogramm